4. Oktober 2026 · SEO & Sichtbarkeit
KI-Texte: Was Google seit dem 1. Oktober verlangt
Viele mittelständische Unternehmen haben in den letzten zwei Jahren einen pragmatischen Weg gefunden, ihre Website mit Inhalten zu füllen: Ein Sprachmodell schreibt den Entwurf, jemand liest kurz drüber, der Text geht online. Das ließ sich gut vertreten, solange niemand genau benennen konnte, wo die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und Massenware liegt. Seit dem 1. Oktober 2026 ist diese Grenze dokumentiert: Google hat an diesem Tag zwei seiner zentralen Hilfeseiten für Website-Betreiber überarbeitet und dabei so deutlich wie nie aufgeschrieben, was es von KI-generierten Inhalten erwartet.
Formal sind das keine neuen Regeln. Google betont, dass keine Richtlinie geändert wurde und kein neues Ranking-Signal dahintersteht — die Dokumentation wurde lediglich an das angeglichen, was Google auf eigenen Entwicklerveranstaltungen seit Monaten erzählt. Für die Praxis ist das trotzdem relevant: Was vorher Interpretationssache war, steht jetzt als Satz auf einer Google-Seite, an dem sich Entscheidungen messen lassen.
Was sich auf den beiden Hilfeseiten geändert hat
Auf der Seite zu generativen KI-Inhalten steht seit dem 1. Oktober eine Formulierung, die wenig Spielraum lässt: Es sei “kritisch”, alle KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung manuell auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen. Google begründet das technisch — generative Modelle rufen keine Fakten ab, sondern sagen auf Basis ihrer Trainingsdaten eine wahrscheinliche Wortfolge voraus. Falschaussagen, im Fachjargon Halluzinationen, sind damit systembedingt und kein Ausrutscher.
Wichtiger als der Satz selbst ist sein Umfang. Gemeint ist nicht nur der Fließtext, sondern ausdrücklich auch alles, was um ihn herum liegt: Seitentitel, Meta-Beschreibungen, strukturierte Daten und Alt-Texte von Bildern. Genau diese Felder lassen besonders viele Unternehmen automatisch füllen, oft direkt aus einem SEO-Plugin heraus — also an der einen Stelle, an der nie jemand hinsieht, weil sie im Seitenquelltext statt auf der Seite steht.
“Aufwand” ist jetzt definiert — und automatisierte Masse zählt als Null
Die zweite überarbeitete Seite ist Googles Leitfaden für hilfreiche, verlässliche Inhalte. Dort benennt Google vier Merkmale, an denen Qualität gemessen wird: Aufwand, Originalität, Können und Richtigkeit. Bei sensiblen Themen — Gesundheit, Finanzen, Recht — liegt die Messlatte für Richtigkeit ausdrücklich höher.
Aufschlussreich ist die Definition von Aufwand: Gemeint ist, wie viel menschliche Arbeit in einen Inhalt oder in die Systeme dahinter geflossen ist. Eine eigene Auswertung, eine selbst gebaute interaktive Karte oder ein Rechner für den eigenen Anwendungsfall gelten als hoher Aufwand. Seiten, die automatisch aus einem Datenfeed erzeugt werden, und große Textmengen aus generativer KI ohne menschliche Kontrolle gelten als wenig bis kein Aufwand. Das ist bemerkenswert, weil Google damit nicht das Werkzeug bewertet, sondern den fehlenden Kontrollschritt.
Dazu kommt eine Klarstellung, die in Diskussionen über Websites meist fehlt: Was ist eigentlich der Hauptinhalt einer Seite? Google zählt dazu jeden Teil, der unmittelbar dazu beiträgt, dass die Seite ihren Zweck erfüllt — also auch Werkzeuge, Bewertungen, Tab-Bereiche, Titel und Überschriften, nicht nur den Textblock in der Mitte. Wer die Qualität einer Seite beurteilt, muss diese Elemente mitzählen.
Der Satz mit dem größten Risiko: erfundene Autoren
Neu ist außerdem ein Absatz, der in einer archivierten Fassung der Seite vom Juni noch fehlte: Wer Autorenprofile erfindet — mit KI-generierten Portraitfotos, ausgedachten Namen oder Qualifikationen, die es nicht gibt —, täuscht. Google benennt das als Täuschung, hält die Seite deshalb für nicht vertrauenswürdig und wertet das als Signal für eine Seite geringer Qualität.
Das trifft einen verbreiteten Standard. Viele Website-Vorlagen und eingekaufte Content-Pakete liefern Blog-Artikel mit einem freundlichen Autorenbild und einem Namen, hinter dem niemand steht — gedacht als Vertrauenselement. Nach der neuen Formulierung ist dieses Element genau das Gegenteil.
Die gute Nachricht: Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Ausweg einfacher als für Content-Fabriken. In einem Handwerksbetrieb, einer Kanzlei oder einem Maschinenbauunternehmen gibt es echte Fachleute mit echten Qualifikationen. Ein Artikel, der die Meisterin, den Steuerberater oder die Projektleiterin als Autor nennt — mit Rolle, Erfahrung und, wo möglich, einem echten Foto —, erfüllt ohne zusätzlichen Aufwand, was Google beschreibt. Und wirkt bei Lesern ohnehin glaubwürdiger als ein Gesicht aus dem Bildgenerator.
Warum der Zeitpunkt Aufmerksamkeit verdient
Die Änderung fällt mitten in ein laufendes Spam-Update. Google hat das September-Spam-Update 2026 am 24. September gestartet und für den Rollout bis zu zwei Wochen angekündigt — deutlich länger als die drei vorangegangenen Spam-Updates dieses Jahres, die zwischen 19 Stunden und knapp drei Tagen brauchten. Website-Betreiber berichteten um den 30. September und 1. Oktober über eine zweite Welle von Ranking-Bewegungen; Anfang Oktober war das Update noch als laufend gekennzeichnet.
Was dieses Update konkret adressiert, hat Google nicht gesagt, und ein Zusammenhang mit der Dokumentationsänderung ist nicht bestätigt. Die nüchterne Lesart genügt aber: Die Richtlinie gegen massenhaft produzierte Inhalte gilt unverändert weiter, die Erkennung wird mit jedem Update zuverlässiger — und seit dem 1. Oktober steht präziser geschrieben, woran Google Qualität bemisst.
Was KMU jetzt konkret tun sollten
- Prüfschritt verbindlich machen, Meta-Daten eingeschlossen. Wer KI für Texte nutzt, braucht einen festen Freigabeschritt durch einen Menschen — mit Blick auf Zahlen, Namen, Preise, Fristen und Fachbegriffe. Dazu gehören Titel, Meta-Beschreibung, Alt-Texte und strukturierte Daten, nicht nur der sichtbare Text.
- Autorenangaben bereinigen. Jedes Autorenprofil auf der Website gegen die Realität prüfen: Existiert die Person, stimmen Rolle und Qualifikation, ist das Foto echt? Erfundene Profile ersetzen oder entfernen — eine Nennung der Redaktion oder des Unternehmens ist besser als eine ausgedachte Person.
- Aufwand sichtbar machen. Eigene Projektfotos, konkrete Zahlen aus der eigenen Arbeit, Preisbeispiele, Ablaufbeschreibungen, Referenzen aus der Region: Das sind Dinge, die ein Sprachmodell nicht erfinden kann — und genau die Merkmale, die Google unter Aufwand und Originalität beschreibt.
- Sensible Themen separat behandeln. Bei Inhalten zu Gesundheit, Finanzen oder Recht gilt die höhere Messlatte. Hier sollte fachliche Freigabe dokumentiert sein, nicht nur stattgefunden haben.
- Daten prüfen statt vermuten. In der Google Search Console den Zeitraum ab dem 24. September mit den Vorwochen vergleichen, und zwar seitenweise. Ein Rückgang auf einzelnen Seiten ist ein Hinweis, ein Rückgang über die ganze Website meist ein anderes Problem.
Fazit: Das Werkzeug bleibt erlaubt, die Verantwortung nicht delegierbar
Google verbietet KI-gestützte Inhalte nicht und hat das nie getan. Was seit dem 1. Oktober schwarz auf weiß dokumentiert ist: Ohne menschliche Prüfung gilt ein KI-Text als Inhalt ohne Aufwand, und ein erfundener Autor als Täuschung. Beides lässt sich nicht durch bessere Prompts lösen, sondern nur durch einen Prozess, in dem eine verantwortliche Person steht.
Zwei Dinge lohnen sich daher noch in diesem Monat: ein dokumentierter Freigabeschritt für alle KI-gestützten Inhalte inklusive Meta-Daten — und ein ehrlicher Blick auf die Autorenprofile der eigenen Website.
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