25. September 2026 · SEO & Sichtbarkeit
Google-Unternehmensprofil: Die neue Vier-Tage-Frist
Es gibt einen Satz, den Handwerksbetriebe, Praxen und Ladengeschäfte in Hannover regelmäßig am Telefon hören: “Bei Google stand, Sie hätten heute geschlossen.” Meistens folgt darauf ein hektischer Blick ins Google-Unternehmensprofil — und tatsächlich stehen dort Öffnungszeiten, die niemand aus dem Betrieb je eingetragen hat.
Dieses Ärgernis bekommt seit Ende September eine Uhr. Google hat seine Hilfedokumentation um einen Abschnitt zu Benachrichtigungen über vorgeschlagene Änderungen erweitert; entdeckt wurde die Passage am 23. September 2026. Der Inhalt: Wenn ein Nutzer eine Änderung an Ihrem Profil vorschlägt und Google Sie darüber informiert, haben Sie vier Tage Zeit, sie anzunehmen oder abzulehnen. Reagiert niemand, kann Google die Änderung selbst veröffentlichen — vorausgesetzt, andere öffentlich verfügbare Informationen stützen sie, etwa Ihre eigene Website.
Damit wird aus einer lästigen Nebensache eine Frist. Und aus Ihrer Website ein Beweismittel.
Was genau in der Hilfe steht
Drei Punkte sind für die Praxis entscheidend:
- Die Frist beginnt mit der Benachrichtigung, nicht mit dem Vorschlag. Google kündigt dafür zwei Kanäle an: eine E-Mail oder eine Meldung im Produkt selbst, also im Profil-Dashboard beziehungsweise in der Google-Suche, wenn Sie als Inhaber angemeldet sind.
- Schweigen ist keine Ablehnung. Läuft die Frist ab, darf Google den Vorschlag übernehmen, wenn er durch andere öffentliche Quellen gedeckt ist. Ihr Nichtreagieren wird also nicht als “alles bleibt, wie es ist” gewertet, sondern als Verzicht auf Ihr Veto.
- Nicht jede Änderung geht überhaupt durch Ihre Hände. Google behält sich ausdrücklich vor, bestimmte Nutzer-Vorschläge ohne vorherige Prüfung durch den Inhaber anzuwenden, solange sie den Richtlinien entsprechen. Welche Kategorien das sind, benennt Google nicht.
Die Passage steht bislang in der englischsprachigen Fassung der Hilfe; die deutsche Übersetzung führt sie noch nicht. Eine Beschränkung auf einzelne Länder nennt Google allerdings nicht — es ist also nicht davon auszugehen, dass deutsche Profile ausgenommen sind.
Warum vier Tage kürzer sind, als sie klingen
Vier Tage sind kein Arbeitstage-Zeitraum, sondern Kalendertage. Eine Benachrichtigung, die am Freitagnachmittag eingeht, läuft am Dienstag ab. In einem Betrieb, in dem am Wochenende produziert, behandelt oder verkauft wird — und niemand ins Postfach schaut —, ist die Frist damit praktisch auf einen halben Werktag zusammengeschrumpft.
Dazu kommt ein Problem, das wir bei kleinen und mittleren Unternehmen fast immer sehen: Niemand weiß, an welche Adresse Google diese Benachrichtigungen schickt. Das Profil wurde vor sechs Jahren angelegt — vom damaligen Auszubildenden, von einer früheren Agentur, über ein privates Gmail-Konto des Geschäftsführers. Die E-Mails landen zuverlässig, nur eben dort, wo sie niemand liest. Wer keine vier Tage garantieren kann, muss diese Frage zuerst klären, nicht die Öffnungszeiten.
Wer solche Änderungen überhaupt vorschlägt
Der Reflex ist, an Sabotage zu denken. Die ist möglich, aber selten. Der weitaus größte Teil der Vorschläge kommt aus drei harmlosen Richtungen:
- Gutmeinende Nutzer. Jeder mit Google-Konto kann über “Änderung vorschlagen” korrigieren, was ihm auffällt. Wer vor verschlossener Tür stand, weil Sie Betriebsferien hatten, meldet eben “dauerhaft geschlossen”.
- Local Guides. Erfahrene Beitragende pflegen Kartendaten systematisch — und aus Sicht der Karte, nicht aus Sicht Ihres Geschäftsmodells. Kategorien und Bezeichnungen werden dabei gern “sortiert”.
- Dritte Datenquellen. Liefer- und Buchungsplattformen, Branchenverzeichnisse, Bewertungsportale. Ein bekannter Fall: Ein Restaurant verliert Mittagsumsatz, weil eine Lieferplattform andere Zeiten führte als der Betrieb selbst.
Der Rest ist tatsächlich Missbrauch, meist über Name, Telefonnummer, Website-Adresse oder den Status “dauerhaft geschlossen”. Google filtert Vorschläge, die gegen Richtlinien verstoßen, inzwischen automatisiert vor der Veröffentlichung — verlassen sollte sich darauf niemand, dessen Auffindbarkeit am Profil hängt.
Ihre Website ist jetzt der Schiedsrichter
Der wichtigste Satz der neuen Regelung ist der über die “anderen öffentlich verfügbaren Informationen”. Google prüft einen unwidersprochenen Vorschlag gegen das, was es sonst über Ihr Unternehmen findet — und die naheliegendste Quelle ist Ihre eigene Website.
Das kippt die Logik, mit der viele Unternehmen ihr Profil pflegen. Bisher war das Unternehmensprofil die schnelle Wahrheit: Öffnungszeiten ändern sich, man tippt sie bei Google ein, die Website bleibt, wie sie ist. Künftig entscheidet genau diese vergessene Website mit, ob eine fremde Änderung durchgeht oder nicht.
Konkret heißt das: Wenn auf Ihrer Kontaktseite noch die Zeiten von 2023 stehen und jemand genau diese Zeiten vorschlägt, hat Google einen Beleg — und Sie haben nach vier Tagen ein Profil, das Ihnen widerspricht. Umgekehrt gilt aber auch das Erfreuliche: Eine aktuelle, maschinenlesbare Website ist der beste passive Schutz, den Sie haben. Dazu gehören
- Anschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten als sichtbarer Text auf einer eigenen Kontaktseite, nicht als Bild und nicht nur im Impressum,
- identische Schreibweisen über alle Auftritte hinweg — Firmenname, Rechtsform, Straßenabkürzung,
- strukturierte Daten nach
LocalBusinessmitopeningHoursSpecification, damit Google die Zeiten nicht aus dem Layout raten muss, - gepflegte Sonderzeiten für Feiertage und Betriebsferien, statt sie kurzfristig nur bei Google einzutragen.
Das ist klassische technische SEO-Arbeit, die nun einen zweiten Nutzen bekommt: Sie ist die Referenz, mit der Google im Zweifel gegen Sie oder für Sie entscheidet.
Was jetzt zu tun ist
- Zugang klären. Wer ist Inhaber des Profils, mit welchem Konto, und geht an diese Adresse noch jemand? Ist der Zugang verloren, ist die Rückholung über die Inhaberschaftsanfrage der erste Schritt — nicht erst, wenn etwas schiefgeht.
- Benachrichtigungen einschalten und umleiten. E-Mail-Benachrichtigungen im Profil aktivieren und auf ein Postfach legen, das täglich gelesen wird — idealerweise eine Funktionsadresse wie
info@, nicht ein persönliches Konto. - Feste Sichtprüfung einplanen. Einmal pro Woche das eigene Profil in der Suche aufrufen und Öffnungszeiten, Kategorie, Telefonnummer und Website-Adresse durchsehen. Fünf Minuten, ein fester Termin im Kalender. Bei einer Frist von vier Tagen ist ein wöchentlicher Blick das Minimum, kein Übereifer.
- Website auf Stand bringen. Alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten gegen das Profil abgleichen und strukturierte Daten ergänzen. Dieser Punkt wirkt dauerhaft, während die anderen Aufmerksamkeit kosten.
- Bei Missbrauch eskalieren. Bei irreführenden Änderungen an Name, Telefonnummer oder Website-Adresse führt der Weg nicht über das Hilfeforum, sondern über Googles Beschwerdeformular für irreführende Unternehmensangaben (Business Redressal Complaint Form).
Fazit: Sichtbarkeit ist Wartung, nicht Einrichtung
Für viele KMU ist das Google-Unternehmensprofil der wichtigste Erstkontakt überhaupt — wichtiger als die Startseite, weil die Entscheidung “anrufen oder weitersuchen” in der Suchergebnisliste fällt. Ein Profil, das falsche Zeiten anzeigt, kostet Umsatz an Tagen, an denen alles offen war.
Die neue Vier-Tage-Frist ändert daran technisch wenig, verschiebt aber die Verantwortung: Wer nicht widerspricht, stimmt zu. Die gute Nachricht ist, dass die wirksamste Gegenmaßnahme keine Daueraufmerksamkeit verlangt. Eine Website, die Ihre Daten korrekt, sichtbar und maschinenlesbar führt, argumentiert für Sie, auch wenn vier Tage lang niemand ins Postfach schaut.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website diese Rolle gerade übernehmen könnte — oder wer eigentlich Zugriff auf Ihr Unternehmensprofil hat: Beides sehen wir uns im Rahmen unserer Marketing-Betreuung für Unternehmen aus Hannover und Umgebung an.